Taugt der Elektroschocker zur Selbstverteidigung?


Elektroschocker

Elektroimpulsgeräte, umgangssprachlich Elektroschocker genannt, zählen, zu den auf den ersten Blick, eindrucksvollsten Selbstverteidigungswaffen. Der blauen Lichtbogen und das summende Geräusch, das so ein Gerät, beim Einschalten erzeugt, sind durchaus dazu angetan, Angst einzuflößen.

Elektroimpulsgeräte, auch Elektroschocker genannt, sind in Deutschland, ab 18 J., mit PTB Prüfsiegel, zum Selbstschutz zugelassen. Die Nahkampfwaffen, erzeugten Spannungen von bis zu 500.000 Volt, können Angreifer abschrecken, sind in der Regel aber nicht ausreichend, um sie außer Gefecht zu setzen.

Getestet und zum Gebrauch freigegeben werden Elektroschocker in Deutschland von der Physikalisch technischen Bundesanstalt. Das von ihr verliehene PTB Gütesiegel, ist Voraussetzung für den legalen Erwerb und das öffentliche Führen ab 18 Jahren.

In Deutschland zugelassene Elektroschocker, es handelt sich dabei ausschließlich, um Nahkampfwaffen, die, im Unterschied, zu den in der BRD, für Zivilpersonen nicht erlaubten Tasern (Distanz-Elektroimpulsgeräte), die nahe Distanz zum Angreifer erfordern, unterliegen strengen Sicherheitsbestimmungen.

Das bringt mit sich, dass in Deutschland zugelassene Elektroschocker, im Gegensatz zu illegalen, ungeprüften, zumeist stärkeren Geräten, relativ ineffektiv zur Selbstverteidigung sind. Pfeffersprays oder Tierabwehrsprays, sind in der Regel, effektiver.

Elektroschocker – die Rechtslage

Wie bei allen Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen besteht die Gefahr, auch schon durch Unwissen, was den legalen Besitz, Kauf und das Führen in der Öffentlichkeit betrifft, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Die Strafen können im besten Fall als Ordnungswidrigkeiten, im schlimmsten, als Verstöße gegen das Strafrecht, gewertet werden.

Aus diesen Gründen lohnt es sich im Vorfeld, über die aktuelle Gesetzeslage in deinem Land zu informieren. Die Waffengesetzgebungen unterscheiden sich, auch im deutschsprachigen Raum, zum Teil eklatant.

Deutschland (D)

In Deutschland sind ausschließlich Elektroschocker mit dem PTB Siegel, dem der Physikalisch technischen Bundesanstalt, zum Gebrauch zugelassen. Diese Elektroimpulsgeräte dürfen ab 18 Jahren legal, besessen und öffentlich geführt werden. Ein (kleiner) Waffenschein ist nicht erforderlich.

  • Verboten ist das Führen von Elektroschockern, bei öffentlichen Veranstaltungen, Demonstrationen und Waffenverbotszonen, da die Elektroimpulsgeräte nach  §42 WaffG als gefährliche Gegenstände eingestuft werden.
  • Vorsicht ist beim Erwerb von Elektroschockern im Ausland oder Internet geboten. Stellt sicher, dass das Gerät über ein PTB Prüfsiegel verfügt, sonst ist auch schon der Besitz, es handelt sich um eine verbotene Waffe, in Deutschland strafbar.
  • Distanz-Elektroimpulsgeräte, wie Taser, sind in Deutschland Zivilpersonen, verboten. Der Erwerb, Besitz und das Führen in der Öffentlichkeit, sind strafbar.
  • Verboten sind Elektroschocker auch, dann, wenn sie als solche nicht erkennbar sind, bzw. über die Waffeneigenschaft hinwegtäuschen. Taschenlampen mit integrierter Elektroschockfunktion, beispielsweise. Achtet auf eine PTB Zulassung.

Österreich (A)

Elektroschocker, die in Österreich legal besessen und geführt werden dürfen, erfordern kein PTB Prüfsiegel, Volljährigkeit ist jedoch erforderlich. Wie in Deutschland sind auch in Österreich, als Alltagsgegenstände getarnte Waffen, verboten.

  • Demnach ist Österreich das Land im D/A/CH, dass effektive Elektroschocker erlaubt.
  • Individuell verhängte Waffenverbote, können dem entgegenstehen.
  • Taser (Distanz-Elektroimpulsgeräte) fallen nach dem Waffengesetz in die Kategorie C, was einen Waffenpass erforderlich macht.
  • Das Führen bei Demonstrationen und öffentlichen Veranstaltungen sollte tunlichst unterlassen werden.

Schweiz (CH)

Elektroschocker aller Art sind in der Schweiz nach dem Waffengesetz verboten. Der Kauf, Besitz und das Führen in der Öffentlichkeit sind strafbar.

Die Funktionsweise von Elektroschockern

Elektroschocker generieren, zwischen zwei Metallpins (Kontakten) Stromstöße, von einer Dauer von ein bis zu mehreren Sekunden. Die hohe elektrische Spannung von 100.000 bis zu 1 Mio. Volt, bei gleichzeitig niederer Stromstärke, in Ampere gemessen, sorgt für gute Schockwirkung der Waffen, bei Körperkontakt, ohne große Gesundheitsgefährdung.

Die elektrischen Impulse führen, je nach Stärke und Dauer der Stromstöße, zu Schmerzen, krampfender Muskulatur, zeitweiliger Lähmung und Orientierungslosigkeit der Versuchsperson. Besonders gefährlich sind in diesem Zusammenhang Sturzverletzungen, als Sekundärfolgen eines Elektroschockereinsatzes.

In einigen Fällen kann es, nach dem Elektroschockereinsatz, auch zu Herzproblemen oder Herzversagen kommen. Die in Deutschland legal zugelassenen Geräte, mit PTB Siegel, machen solche potenziell lebensbedrohlichen Wirkungen, unwahrscheinlich.

Die hohe Spannung der Elektroimpulsgeräte, in Kombination mit der Stromstärke, erzeugen nicht immer besonders aussagekräftige Werte, was Rückschlüsse zur Stoppwirkung der Waffe, betrifft. Die elektrische Ladung in der Einheit Mikrocoulomb (uC), lässt bessere Rückschlüsse über die Schadwirkung der Waffen zu.

Ab 1,0 uC aufwärts, sollen die verursachten Schmerzen unerträglich sein. Einige Elektroschocker erzeugen bis zu 1,6 uC.

Neben dem Ein und aus Schalter verfügen Elektroschocker über eingebaute Sicherungsmechanismen. Ein Safety Schalter, stellt sicher, dass die Waffe nicht unbeabsichtigt aktiviert werden kann. Die mittels Sicherungsstift mit dem Elektroschocker verbundene Handschlaufe, deaktiviert die Waffe, falls sie dir entrissen wird, so kann sie nicht gegen dich eingesetzt werden.

Welche Arten von Elektroschockern gibt es?

Es gibt eine Vielzahl an Elektroimpulsgeräten am Markt. Viele dieser Geräte fallen allerdings in die Kategorie der verbotenen Waffen. In Deutschland gilt das ganz besonders für als Alltagsgegenstände getarnte Waffen, Taser und grundsätzlich Geräte, die kein PTB Siegel aufweisen.

Handgeräte – die klassischen Elektroschocker

Elektroimpulsgeräte in Form von Handgeräten sind kompakte, handliche Nahkampfwaffen. Sie stellen den am weitesten verbreiteten Typus, dieser Waffengattung dar. In Deutschland ist ein PTB Prüfzeichen erforderlich. Der Einsatz der Geräte in der Selbstverteidigung ist aufgrund ihrer eher schlechten Stoppwirkung und der erforderlichen Nähe zum Angreifer, riskant.

Der österreichische Gesetzgeber verlangt kein PTB Siegel und lässt legal auch stärkere Geräte zu. In der Schweiz sind alle Arten und Formen von Elektroschockern für Zivilpersonen grundsätzlich verboten.

Stabförmige Elektroschocker

Stabförmige Elektroschocker, lassen eine größere Distanz zum Angreifer zu und sind auch zum Schlagen geeignet. Diese Kombiwaffen, davon ist auszugehen, fallen in Deutschland mit größter Wahrscheinlichkeit in die Kategorie der verbotenen Waffen, insbesondere dann, wenn es sich eindeutig um Schlagstöcke handelt.

Demnach gibt es auch keine stabförmigen Elektroschocker, die über eine PTB Zulassung verfügen.

Als Alltagsgegenstände getarnte Elektroschocker

Elektroimpulsgeräte, die als Waffen von außen nicht erkennbar sind, fallen im gesamten D/A/CH Gebiet unter die Kategorie der verbotenen Waffen. Vorsicht also auch vor Internetangeboten, die Kombinationen von Elektroschockern und Taschenlampen oder (Schlag)-Stöcken darstellen. Auch als Mobiltelefone getarnte Waffen sind grundsätzlich verboten.

Schon der Erwerb, Besitz und das Führen in der Öffentlichkeit sind strafbar.

Elektroschocker als Fernwaffen – Taser – Elektroschockpistolen

Elektroschockpistolen, der bekannteste Hersteller ist die Firma Taser und gilt umgangssprachlich synonym für diese Art von Fernwaffen, sind in Deutschland für Privatpersonen nicht erlaubt. Einige Einheiten der Exekutive bedienen sich aber dieser Art von Elektroimpulsgerät.

Elektroschockpistolen verschießen elektrische Kontakte, die der Kleidung der Zielperson anhaften und über dünne Drähte, mit der Waffe verbunden sind. Sie erlauben es auf die Entfernung von einigen Metern, Elektroschocks zu verteilen.

Die Geräte sind sehr effektiv, wenn es um die zeitweilige außer Gefecht Setzung der Zielperson geht, ohne nachhaltige Gesundheitsschäden zu verursachen. Als Fernwaffe erlauben sie es dem Nutzer in sicherer Entfernung zum Kontrahenten zu bleiben.

Nichtsdestotrotz kam es bei Taser Einsätzen immer wieder zu Todesfällen, bei gesundheitlich vorgeschädigten Personen oder aufgrund unglücklicher Umstände.

Viehtreiber

Sogenannte Viehtreiber werden in der Landwirtschaft eingesetzt, sind nicht mit dem PTB Siegel versehen und verfügen über geringere Leistung, als die zum Zweck der Selbstverteidigung, hergestellten Waffen. Schon aus diesem Grund kommen sie zum Selbstschutz kaum infrage.

Drahtlose Elektroschocker

Elektroschocker, die drahtlose, nicht mit der Waffe physisch verbundene Projektile verschießen, sind in Deutschland verboten. Die Geschosse werden von Batterien mit Strom versorgt und schocken das getroffene Ziel.

Wie wird der Elektroschocker eingesetzt?

Der Elektroschocker ist eine Nahkampfwaffe. Er wird in einer Entfernung zum Angreifer eingesetzt, in der dieser, schlagen, treten, ringen oder selbst Nahkampfwaffen zum Einsatz bringen kann.

Der Einsatz eines Elektroschockes zur Selbstverteidigung, erfordert es, die zwei Kontakte, direkt am Körper des Angreifers anzusetzen. Die beste Wirkung mit dem Elektroimpulsgerät erzielt man am Hals-, Bauchbereich und den Extremitäten. Kleidung beeinträchtigt, Feuchtigkeit verstärkt die Wirkung.

Da die Wirkung der in Deutschland zugelassenen Elektroimpulsgeräte (PTB – Siegel erforderlich) nicht ausreicht, um einen Angreifer wirklich außer Gefecht zu setzen, kann man ihn damit nur durch kurzzeitige Schmerzimpulse, zum Abbruch seines Angriffs motivieren.

Die Elektroimpulsgeräte können dabei Stromstöße bis zu einer Dauer von maximal 4 bis 5 Sekunden am Stück abgeben. Dann ist eine kurze Pause, von wenigen Sekunden erforderlich, um das Gerät wieder einsetzen zu können. Je, länger der elektrische Impuls andauert, umso stärker seine Wirkung.

Länger dauernde Stromstöße können zu starken Verkrampfungen und kurzfristiger Desorientierung führen.

Versagt diese Strategie, wird es für den Verteidiger, brenzlig. Der durch den Elektroschocker verursachte Schmerz, hat schon öfter Angreifer, zu noch mehr Gewalt angestachelt. Positiv zu bewerten sind die verbauten Sicherheitsmechanismen, die es erschweren, die Waffe gegen den Besitzer zu wenden.

In der Selbstverteidigung, mit dem Elektroschocker zu drohen, kann eine Erfolgsstrategie sein. Ich würde dir dazu allerdings nicht raten. Funktioniert die Drohung nicht, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Situation weiter eskaliert und der Aggressor selbst zu einer Waffe greift.

Gegen mehrere oder bewaffnete Angreifer, ist der Elektroschocker, keine sinnvolle Option.

Wie wirkt sich der Elektroschocker auf Angreifer aus?

Die hohe Spannung des Elektroschockers verursacht Schmerzen und Muskelkontaktionen beim Zielobjekt. Das führt zur kurzfristigen Lähmung der betroffenen Muskulatur, die laut Herstellern, bis zu einer Minute andauern sollen. Daraus resultierende Sturzverletzungen und Brandwunden sind möglich.

Die von den Herstellern beschriebene Paralysierung von bis zu einer Minute, konnten in Versuchen nicht nachvollzogen werden. Die Erfahrungen von Securitys und Behörden lassen ebenfalls auf eine geringe Effizienz der Elektroschocker schließen.

Das wurde mir auch von Freunden aus der Sicherheitsbranche bestätigt. Die halten nichts von Elektroschockern als effektive Waffen.

Die dem Elektroschocker zugeschriebene und tatsächlich bestätigte Wirkung, besteht im Verursachen von akuten Schmerzen, für die Dauer des elektrischen Impulses. Die Dauer der Lähmung und damit verbundene Handlungsunfähigkeit des Geschockten wird aber meist grob übertrieben.

Das liegt an den strengen Prüfkriterien für das PTB Siegel. So wird sichergestellt, dass tödliche Verletzungen, auch bei Nässe, kaum möglich sind und der Anwender sich nicht selbst schocken kann, wenn er im Handgemenge, den Elektroschocker am Angreifer, zum Einsatz bringt. Die hohen Sicherheitsanforderungen schränken die Effizienz des Gerätes ein.

In Deutschland zugelassene Elektroschocker können eine abschreckende Wirkung haben. Der vom Gerät erzeugte elektrische Lichtbogen und das begleitende Geräusch, schrecken einen so gewarnten Aggressor möglicherweise im Vorfeld ab.

Du solltest dir aber darüber im Klaren sein, dass du, mit der relativ ineffektiven Waffe, bluffst. Sie ist im Normalfall nicht dazu geeignet, einen entschlossenen Angreifer, nachhaltig zu stoppen.

Welche Elektroschocker sind besonders effektiv?

Besonders effektive Elektroimpulsgeräte verursachen unerträgliche Schmerzen. Spitzenmodelle bis zu 1,60 Mikrocoulomb. Diese Geräte sind in Österreich, legal beim Waffenhändler erhältlich. In Deutschland sind sie illegal, da es sich ohne das PTB Siegel, um verbotene Waffen handelt.

Das nationale Justizinstitut (NIJ) gibt an, dass Elektroschocker Schmerzen bei 0,5 uC und unerträgliche Schmerzen bei 1,0 uC verursachen. (Mikrocoulomb (uC) – Messgröße)

Waffenstube Guggi

Für wen eignen sich Elektroschocker?

Der Einsatz von Elektroschockern zum Selbstschutz, scheint auf den ersten Blick eine gute Idee zu sein. Wer die Wirkung der in Deutschland legalen Geräte nicht kennt und überschätzt, neigt zu dieser Einschätzung. Deshalb haben die Elektroimpulsgeräte, wohl auch eine besondere Anziehung auf körperlich schwache und wenig wehrhafte Menschen.

Die Vorstellung, den Elektroschocker nur am Angreifer ansetzen zu müssen und diesen mit der Waffe nachhaltig stoppen zu können, entspricht aber nicht den Erfahrungen aus der Realität.

Die wenig effektive Selbstschutzwaffe eignet sich, wenn dann am ehesten für gebrechliche oder körperlich sehr schwache Personen, quasi als letzte Hoffnung, weil offener Kampf oder Flucht für sie keine realistischen Optionen darstellen.

Aber auch für diese Zielgruppe gibt es wesentlich bessere Möglichkeiten, sich zu verteidigen.

(Legale) Alternativen zum Elektroschocker

Als sehr effektive Fernwaffen in der Selbstverteidigung haben sich Pfeffersprays erwiesen. In ihrer Stoppwirkung, sind sie deutlich höher einzustufen, als legale Elektroschocker. Pfeffersprays können sinnvollen Ersatz oder Ergänzung zum Elektroimpulsgerät darstellen.

Als alternative Nahkampfwaffen, zum Elektroimpulsgerät, kommen Schlagkraftverstärker infrage. Schlagstöcke unterschiedlicher Länge, Taschenlampen, Kugelschreiber oder Kubotane, sind meiner Einschätzung nach, für einigermaßen, kräftige und fitte Menschen, die bessere Wahl.

Bei der Wahl obengenannter Waffen, bzw. Gegenstände, musst du unbedingt die aktuelle Rechtslage in deinem Land beachten. Es gibt hier teils beträchtliche Unterschiede, was den legalen Besitz bzw. das Führen in der Öffentlichkeit anbelangt.

Weiterführende Informationen findest du in den ganz unten verlinkten Beiträgen, zu den jeweiligen Alternativwaffen.

Fazit – der Elektroschocker zur Selbstverteidigung

In den Augen vieler Praktiker, die als Sicherheitskräfte oder Waffenhändler Erfahrungen mit Elektroschockern gesammelt haben, sind die zugelassenen Elektroimpulsgeräte keine gute Wahl, wenn es um Selbstverteidigung geht.

Die in Deutschland zugelassenen Geräte sind zu schwach, um entschlossene Angreifer nachhaltig zu stoppen und es gibt wesentlich bessere legale Alternativen zum Selbstschutz. Ich rate dir von Elektroschockern zur Selbstverteidigung grundsätzlich ab.

Die Waffen sind nicht nur ineffektiv, sie erfordern in der Anwendung auch extreme Nähe zum Kontrahenten. Während du damit beschäftigt bist, das Gerät anzusetzen, kann dich der schlagen, treten, werfen oder seine, gefährlichere Waffe zum Einsatz bringen.

In Österreich ist das Waffenrecht liberaler. Die hier legal erhältlichen Elektroschocker, sind zum Teil wesentlich effektiver und damit gefährlicher, als die in der BRD zugelassenen Waffen.

Wer jetzt enttäuscht und etwas ratlos sein sollte, dem empfehle ich nicht nur sich mit alternativen Waffen zu beschäftigen, sondern sich auch ernsthaft damit zu auseinanderzusetzen, wie er gefährlichen Situationen aus dem Weg gehen oder noch entkommen kann.

Das ist allemal klüger, als seine letzte Hoffnung auf die Wirkung von Elektroschockern zu setzen.

Viel Spaß dabei!

Disclaimer:

Achtung – die Inhalte wurden sorgfältig recherchiert und erstellt, allerdings kann ich dir keine Garantie auf die Rechtsinformationen geben. Gesetze werden geändert, sind länderspezifisch und lassen, sehr oft, einen gewissen Interpretationsspielraum, in der Rechtssprechung, zu.

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